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Praxis für Logopädie
Claudia Seidel

Carl-Maria-von-Weber-Allee 51

01558 Großenhain

Telefon: 0 35 22 - 52 58 43
Telefax: 0 35 22 - 52 58 76
info@logopaediepraxis-seidel.de

 
   
 

Therapievoraussetzungen
Verordnung für logopädische Behandlung, Kostenübernahme

Der Weg zur Therapie

Die logopädische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt oder Neurologen ausgestellt werden.

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei der Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt für die Logopädie: pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus die Verordnungsgebühr von 10 € verlangt. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% (als chronisch Kranke/r 1%) Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.

Privatpatienten erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.

In der Regel dauert eine Therapie-Einheit 45 Minuten und findet pro Patient 1-2 x wöchentlich statt (je nach Verordnung).

Die Termine können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich vereinbaren.

Hausbesuche sind nach Absprache möglich, wenn sie vom Arzt verordnet worden sind.



Weitere Informationen zur Logopädie finden Sie hier:

Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.V.
Bundesvereinigung Stottererselbsthilfe e.V.
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V.
Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.
Erster Österreichischer Dachverband Legasthenie
Legakids